Schneider Vertretungen | Exmonte GmbH
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für folgende Produkte gültig: Aus dem Hause Exmonte und Schneider Vertretungen.
Preise:
Die Preise gelten ab Lager Gansingen AG
Lieferung:
Ab Fr. 150.– Warenwert frei Haus Schweiz. Unter Fr. 150.– zzgl. Versandkostenpauschale von Fr. 7.- pro Sendung bis 2 kg bzw. Fr. 9,- pro Sendung über 2 kg. KEIN Mindermengenzuschlag!
Bestellungen und Lieferfristen:
Bestellungen welche bis am Freitag bei uns eintreffen, werden bis am nächsten Donnerstag ausgeliefert. Für das Nichteinhalten von Lieferfristen aufgrund nicht verschuldeter Behinderung wird keine Gewähr geleistet.
Mängelrüge:
Mängelrügen jeder Art werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Firma Schneider Kosmetik-Vertretungen eintreffen.
Transport:
Alle Sendungen werden auf Gefahr des Kunden verschickt. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportunternehmen und der Firma Schneider Kosmetik-Vertretungen zu melden.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers.
Zahlungen:
Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto.
Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen ungenügend nachkommen, werden per Nachnahme beliefert.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für beide Parteien ist Laufenburg Schweiz.
Flühli, 17. 2. 202